0721/0722/0723 Zweijährige Berufsfachschule – Sozialpädagogische(r) Assistentin oder Assistent

Die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher besteht grundsätzlich aus zwei Teilen: Der Ausbildung zur/zum Sozialpädagogische(r) Assistentin oder Assistenten (hier bist du gerade!) und dem anschließenden Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik (Link).

Die zweijährige Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent ist angelegt, um Schülerinnen und Schülern Schlüsselqualifikationen für die Tätigkeit als Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent in verschiedenen pädagogischen Arbeitsfeldern zu vermitteln.

Vor allem aber ist der erfolgreiche Abschluss der Klasse II der zweijährigen Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent Aufnahmevoraussetzung für die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher an der Fachschule Sozialpädagogik. Wobei im Fach Deutsch mind. die Note 3 und in den berufsbezogenen Lernbereichen -Theorie und Praxis ein Notendurchschnitt von 3 erreicht werden muss, um in die Fachschule Sozialpädagogik aufgenommen werden zu können.

Downloads und Anmeldung

Anmeldung: Zweij. Berufsfachschule – Sozialpädagogische/r Assistent/in – Klasse 1

Die Anmeldung erfolgt bis zum 12. Februar eines jeden Jahres über das Online-Bewerbungsverfahren der Schule.

Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen Frau Studiendirektorin Stelzer und Frau Schirmer-Westerberg (Foto, b.schirmer.westerber@bbs-cux.eu) nach vorheriger Absprache zur Verfügung.

Nur das 2. Jahr: Zweijährige Berufsfachschule – Sozialpädagogische(r) Assistentin oder Assistent

Hinweise zu den Zugangsvoraussetzungen in die Klasse II:
In die Klasse 2 der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent kann aufgenommen werden, wer die Voraussetzungen erfüllt:
1. eine zweijährige Berufsfachschule – Sozialpädagogik abgeschlossen hat, oder
2. die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife besitzt, oder
3. den Abschluss einer durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens
zweijährigen Berufsausbildung und den Realschulabschluss nachweist, oder
4. die Ausbildung zum Kinderpfleger/zur Kinderpflegerin und den Realschulabschluss nachweist, oder
5. den Realschulabschluss und eine Aufbauqualifizierung (Tagespflegeperson und
Spielkreisleitungen) und drei Jahre in einer Kindertageseinrichtung tätig war.

Downloads und Anmeldung

Anmeldung: Zweij. Berufsfachschule – Sozialpädagogische/r Assistent/in – Klasse 2

Die Anmeldung erfolgt bis zum 12. Februar eines jeden Jahres über das Online-Bewerbungsverfahren der Schule.

Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen Frau Studiendirektorin Meyer und Frau Schirmer-Westerberg (Foto, b.schirmer.westerber@bbs-cux.eu) nach vorheriger Absprache zur Verfügung.

In Teilzeitform: Zweijährige Berufsfachschule – Sozialpädagogische(r) Assistentin oder Assistent

Die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin oder zum Sozialpädagogischen Assistenten wird in einigen Schuljahren auch in einer Teilzeitform angeboten, wodurch sich die Ausbildungsdauer verlängert, man sie jedoch neben dem Beruf absolvieren kann.

Downloads und Anmeldung

Anmeldung: Zweij. Berufsfachschule – Sozialpädagogische/r Assistent/in – Klasse 2 – TEILZEIT

Die Anmeldung erfolgt bis zum 12. Februar eines jeden Jahres über das Online-Bewerbungsverfahren der Schule.

Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen Frau Studiendirektorin Meyer und Frau Schirmer-Westerberg (Foto, b.schirmer.westerber@bbs-cux.eu) nach vorheriger Absprache zur Verfügung.

 

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