Informationen für neue Schülerinnen und Schüler zum SJ 2021/22

Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Informationen zum Schuljahresbeginn kurz und knapp geben, die derzeit häufig telefonisch angefragt werden:

Einschulung

Alle Einschulungstermine (Vollzeit und Teilzeit/Berufsschule) finden Sie HIER.

Alle weiteren Informationen rund um Ihren Schulstart (z.B. Raum) können Sie an Ihrem ersten Schultag den Stelltafeln am Eingang entnehmen. Dort stehen dann auch Ansprechpartner für Sie bereit.

Alle organisatorischen Informationen bekommen Sie an den ersten Schultagen von Ihrer Klassenlehrerin oder Ihrem Klassenlehrer, wie auch Schulbescheinigungen und ggf. weitere Unterlagen.

Corona (Masken/Abstand)

Alle Regelungen für den Schulbesuch bezüglich Corona finden Sie jederzeit und stets aktuell HIER.

Die wichtigsten Informationen bzgl. Mundschutz, Abstandsregelungen usw., die im SJ 2021/22 gelten, können Sie zudem dem nachfolgenden Info-Paket entnehmen:

Vergünstigte Fahrkarten

Als Schülerin oder Schüler der Schule erhalten Sie vergünstigte Fahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr, wofür Sie jedoch einen Berechtigungsnachweis benötigen, den Sie wie folgt erhalten:

  1. Bus (Maaß und KVG):
    Den Berechtigungsnachweis erhalten Sie nach Schulstart in der Schule*.
  2. Bahn (Richtung Hamburg/HVV):
    Den Berechtigungsnachweis erhalten Sie in einigen Reisebüros in der Region (Wichtig: Nummer der BBS Cuxhaven im HVV-Prüfverzeichnis = 676) oder nach Schulstart in der Schule*.

    Neu für Auszubildende
    :
    Co-Finanziertes Monatsticket für Azubis für 30 € (statt 70,00 €)* im 12-Monats-Abonnement.  Das Angebot gilt für alle  Auszubildenden, deren Ausbildungsbetrieb im Landkreis liegt. Ebenso gilt es für Schülerinnen und Schüler in vollschulischen Ausbildungsgängen (SPA, FSP, BFI), die im Landkreis (inkl. Stadt) Cuxhaven wohnen.
  3. Bahn (Richtung Bremen/DB bzw. Start): Den Berechtigungsnachweis erhalten Sie am Schalter der Deutschen Bahn.

*) Bitte sprechen Sie dazu Ihre Klassenlehrerin oder Ihren Klassenlehrer an. Dieser wird die Ausstellung der Nachweise gesammelt für Ihre Klasse organisieren. 

Rückwirkende Erstattung von Schülerbeförderungskosten

Als Schülerin oder Schüler der Schule können Sie sich die Kosten für Ihre Fahrkarten (Schülerbeförderung) ggf. vom Landkreis Cuxhaven jeweils rückwirkend auf Antrag erstatten lassen.

Wichtiger Hinweis: Erstattet werden nur die Kosten für die kostengünstigste Variante ( Abo, s.o.)!

Alle Informationen dazu (Voraussetzungen/Antragstellung usw.) erhalten Sie im nachfolgenden Informationsblatt des Landkreises Cuxhaven sowie HIER:

 

 

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