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Die
Gleichstellungsbeauftragten |
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Gleichstellungsbeauftragte |
stellv. Gleichstellungsbeauftragte |
StR´in Ute Oltmanns
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StR´in Marlis Stelling |
Wir
Gleichstellungsbeauftragte haben nach § 20 Abs.1 NGG die Aufgabe, den
Vollzug des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes sowie des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Hinblick auf den Schutz vor
Benachteiligungen wegen des Geschlechts und sexueller Belästigung in der
Dienststelle zu fördern und zu überwachen. Wir sind bei allen personellen,
sozialen und organisatorischen Maßnahmen, die die Gleichstellung von Frauen
und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren
können, rechtzeitig zu beteiligen.
Unsere Arbeitsschwerpunkte sind:
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die Mitwirkung bei der
Ausschreibung von Stellen |
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die Beteiligung bei den
Vorstellungsgesprächen und bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber |
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die Mitwirkung bei der
Erstellung des Personalentwicklungskonzeptes |
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die Teilnahme als
stimmberechtigtes Mitglied im Schulvorstand |
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Arbeitszeit- und
Teilzeitregelungen |
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die Mitarbeit bei der
Planung und Gestaltung von Fortbildungsmaßnahmen |
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die Sicherstellung,
dass teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen bei der Gestaltung des
Stundenplanes und im Einsatz der Pausenaufsichten nicht benachteiligt
werden |
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die Mitwirkung und
Genehmigung bei Abordnungen und Versetzungen |
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